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Anerkennung

  • RAP Stra 2010 für folgende Prüfungsarten für Baustoffe und Baustoffgemische (Fachgebiete) sowie ggf. daraus hergestellte Schichten; die Arten der Anerkennung sind durch die Benennung der Kombination (z.B.: A1, G2) gekennzeichnet:
  Fachgebiet A B C D G H I
Prüfungsart  

Böden
einschließlich
Bodenverb.

Bitumen und
bitumenhaltige
Bindemittel

Fugen-
füllstoffe

Gesteins-
körnungen

Asphalt

Hydr. geb. Gemische einschl. Bodenverfestigungen (ZTV E-StB)

Gemische für Schichten ohne Bindemittel

0

Baustoffeingangs-prüfungen

      D0      
1

Eignungs-
prüfungen

A1       G1 H1 I1
2

Fremdüberwachungs-prüfungen

  a)     G2   I2
3

Kontroll-
prüfungen

A3 B3 C3 D3 G3 H3 I3
4

Schiedsunter-
suchungen

A4 B4 C4 D4 G4 H4 I4
             Im Rahmen der RAP Stra Anerkennung nicht mögliche Kombinationen

a) Anerkennungen für Fremdüberwachungsprüfungen nur für Bitumenemulsionen gemäß TL G BE-StB bis zur Einführung entsprechender Europäischer Normen  

  • als Prüfstelle gemäß DAfStb "Alkali-Richtlinie"
  • als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen
    gemäß ZTV M 02, Stufe 1 und 2
  • als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz für Gesteinskörnungen und Asphalt
  • als Prüfstelle gemäß RAP Waba 07 für die Prüfung von Wasserbausteinen
  • Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der DAP GmbH für die Prüfung von Straßenbaubitumen, Polymermodifizierten Bitumen, Oxidationsbitumen und Hartbitumen 

 
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